Stütz- und Förderklasse

Die sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse (SFK) mit integrierter heil- und sozialpädagogischer Betreuung ist ein Angebot der Dr. Elisabeth-Bamberger-Schule (staatlich anerkannte private Schule zur sonderpädagogischen Förderung) und des heilpädagogsch-therapeutischen Amalie-Nacken-Heims. Sie umfasst ein schulisches und ein teilstationäres Angebot für zehn Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Innerhalb der SFK kooperieren Schule und Jugendhilfe als gleichberechtigte Partner.


Zielgruppe

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die auf Grund ihrer gravierenden Verhaltensauffälligkeiten das reguläre Schulangebot sowohl der Förder- als auch der Regelschule nicht wahrnehmen können und deshalb einer gesonderten individuellen und intensiven Beschulung und Betreuung bedürfen (entsprechend Art. 19 BayEUG und 35 a SGB VIII).

Es handelt sich dabei um schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit

  • erheblichen psychischen Auffälligkeiten und extremen Verhaltensstörungen,
  • gravierenden Störungen im sozialen und emotionalen Bereich,
  • aggressiv und destruktiv agierendem Verhalten,
  • depressiv gehemmtem Verhalten,
  • ausgeprägten Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, evtl. verursacht durch neurologische und psychogene Störungen,
  • psychosomatischen Störungen,
  • manifester oder beginnender Schulverweigerung,
  • Gewalterfahrung,
  • traumatisierenden familiären oder sonstigen Belastungssituationen.

Zielsetzung

Die Ziele der SFK sind:

  • Lern- und Entwicklungsprozesse im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen anzuregen, zu fördern und zu stabilisieren,
  • ihnen die (Re)Integration in eine allgemeine Schule oder eine Förderschule zu ermöglichen und
  • ihre Familien in ihrer Erziehungsfähigkeit zu fördern.

Methodische Ausrichtung

  • sonderpädagogische Methoden
  • heilpädagogische Methoden
  • sozialpädagogische Methoden
  • psychologische Methoden


Voraussetzungen/Aufnahmebedingungen

Die Anmeldung der Kinder und Jugendlichen kann über die Grund-, Haupt- und Förderschulen, die Schulsozialarbeit, den Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD), schulpsychologische Dienste, Erziehungsberatungsstellen, heilpädagogische Tagesstätten, stationäre Jugendhilfeeinrichtungen oder Eltern erfolgen.

Gleichzeitig mit dem Aufnahmegespräch wenden sich die Eltern an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Sozialbürgerhaus). Dort stellen sie den Antrag auf Eingliederungshilfe. Voraussetzung von Seiten der Jugendhilfe für eine Aufnahme in die SFK ist die Durchführung eines Hilfeplanverfahrens. Die Jugendhilfe muss bei der Hilfeplanentscheidung die SFK als geeignet und notwendig erkennen.