Rechtliche Betreuung

Betreuungsverein des Kinderschutz e.V. in München
In München gibt es acht Betreuungsvereine, die für unterschiedliche Stadtteile zuständig sind. Der Betreuungsverein richtet sich primär an die Münchner Bevölkerung in den Stadtteilen Schwabing und Freimann.
Als Betreuungsverein erfüllen wir folgende Aufgaben:
1. Wir führen rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
» Hier erfahren Sie mehr darüber2. Wir unterstützen ehrenamtliche rechtliche Betreuer
» Hier erfahren Sie mehr darüber
3. Wir qualifizieren Sie für das Ehrenamt "rechtliche Betreuung"
» Hier erfahren Sie mehr darüber4. Wir informieren Sie zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
» Hier erfahren Sie mehr darüberWir führen rechtliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz
Der Betreuungsverein des Kinderschutz e.V. führt seit seiner Gründung Vormundschaften für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Mit der Einführung des neuen Betreuungsrechts 1992 wurde die Vormundschaft für Erwachsene durch das wesentlich differenziertere Instrument der rechtlichen Betreuung ersetzt. Seit dem werden sowohl Vormundschaften für Kinder, als auch rechtliche Betreuungen für Erwachsene vom Verein geführt.
Hier finden Sie » Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Betreuungsrecht.
Wir unterstützen ehrenamtliche rechtliche Betreuer
Wenn Sie vom Vormundschaftsgericht zum rechtlichen Betreuer bestellt wurden, können Sie folgende Angebote des Betreuungsvereins nutzen:
Beratung
zu allen Angelegenheiten rund um die rechtliche Betreuung.
Unterstützung
beim Ausfüllen von Anträgen, beim Umgang mit Behörden/dem Gericht, der Organisation der ambulanten Versorgung, bei Entscheidungen im Bereich der Gesundheitssorge...
Psychosoziale Begleitung
in belastenden Situationen und bei schwierigen Entscheidungen. In Gesprächen können Sie Ihre Gedanken ordnen und reflektieren.
Erfahrungsaustausch
beim Zusammentreffen mit anderen ehrenamtlichen Betreuerinnen/Betreuern, beispielsweise beim Betreuerstammtisch.
Fortbildung
zu verschiedenen Themen wie z.B. genehmigungspflichtige Betreuerentscheidungen, Patientenverfügung, Bestattungsvorsorge, ambulante Hilfen…
Wichtig für Sie zu wissen:
- Die Angebote sind kostenlos.
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
- Sie haben eine zuverlässige Ansprechperson rund um die Betreuungsführung.
- Der Kontakt ist telefonisch, persönlich oder per eMail möglich, ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Wenn Sie eines oder mehrere dieser Angebote nutzen wollen, wenden Sie sich einfach an uns!
Wir qualifizieren Sie für das Ehrenamt "rechtliche Betreuung"
Sie sind auf der Suche nach einem interessanten, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Ehrenamt?
Dann ist vielleicht das Ehrenamt des rechtlichen Betreuers etwas für Sie! Als rechtlicher Betreuer vertreten Sie die Interessen und Rechte eines alten, geistig oder körperlich behinderten oder psychisch kranken Menschen. Sie sprechen mit den Ärzten, beantragen eine Pflegestufe, klären die finanzielle Situation… . Pflege ist damit nicht gemeint!
Sie können sich bei uns zuerst unverbindlich informieren, ob dieses Ehrenamt für Sie in Frage kommt. Danach werden Sie von uns in einer Schulung und in Gesprächen gründlich auf diese Aufgabe vorbereitet. Wenn Sie sich dann dazu entschließen ein solches Ehrenamt zu übernehmen, stehen wir Ihnen auch während Ihrer Tätigkeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie erhalten dann ebenfalls die Gelegenheit in den so genannten Betreuerstammtischen andere Ehrenamtliche kennen zu lernen und sich mit ihnen auszutauschen. Sie gewinnen dabei nicht nur wertvolle Lebenserfahrungen und neue Kontakte, sondern können durch ihr Handeln bewirken, dass die Lebensqualität eines bedürftigen Menschen steigt.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben und sich darüber informieren möchten, wenden Sie sich einfach an uns!
Wir informieren Sie zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
In vielen Bereichen unseres Lebens ist es für uns selbstverständlich, dass wir Vorsorge treffen. Wir schließen beispielsweise Lebensversicherungen ab, bilden Vermögen, versichern uns gegen Naturkatastrophen, haben eine Haftpflichtversicherung etc. - um nur einige Beispiele zu nennen.
Doch Sie sollten sich auch einmal die Frage stellen, wer im Ernstsfall Entscheidungen für Sie treffen soll und welche Wünsche und Vorstellungen Sie dazu haben. Wenn Sie festlegen wollen, wer für Sie im Falle eines Falles handeln soll und welche Wünsche Sie dazu haben, können Sie entsprechend vorsorgen indem Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Betreuungsverfügung und/oder eine Patientenverfügung erstellen.
Die Mitarbeiter des Betreuungsvereins beraten Sie gerne bei der Erstellung, Umsetzung und Führung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Der Betreuungsverein bietet auch Vorträge in den verschiedensten Einrichtungen (Alten- und Sevicezentren, VHS, Altenheime, Altenclubs, Behinderteneinrichtungen…) an.
Hier finden Sie mehr Informationen zu den Themen
» Vorsorgevollmacht
» Betreuungsverfügung
» Patientenverfügung
Kontakt
Veronika Vaitl
Liebherrstraße 5
80538 München
Telefon
(089) 23 17 16 -9732
Fax
(089) 23 17 16 -9719
Infos & Formulare
Informations-
veranstaltungen
29.06.2010
Betreuerstammtisch
15-17 Uhr
Altenheim Münchenstift
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03.08.2010
Betreuerstammtisch
Sommerfest
ab 18 Uhr
Biergarten am Chinesischen Turm
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28.09.2010
Betreuerstammtisch
14.+21.10.2010
2-teiliger Grundkurs "ehrenamtliche rechtliche Betreuung"
jeweils 18-20 Uhr
Kinderschutz e.V., Liebherrstraße 5, 80538 München
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26.10.2010
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
13-15 Uhr
VHS, Römerstraße 14 (Rgb.)
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28.10.2010
Infoveranstaltung "Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung"
18-20 Uhr
Kinderschutz e.V., Liebherrstraße 5, 80538 München
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04.11.2010
Betreuerstammtisch
Kinderschutz e.V., Liebherrstraße 5, 80538 München
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16.11.2010
Betreuungsrecht
13-15 Uhr
VHS, Römerstraße 14 (Rgb.)
» mehr
14.12.2010
Betreuerstammtisch
Weihnachtsfeier
18-20 Uhr
Kinderschutz e.V., Liebherrstraße 5, 80538 München
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