Rechtliche Betreuung

Thema: Betreuungsverfügung

Wenn Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können, oder gute Gründe haben eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann erstellen Sie am besten eine Betreuungsverfügung.

Das Betreuungsrecht

  • Entmündigung ist abgeschafft, „Betreuung“ ersetzt nun Vormundschaft und Pflegschaft für Erwachsene.
  • In die Rechte des Betreuten soll nur soweit wie unbedingt notwendig eingegriffen werden. Es wird daher nur in den Bereichen eine Bertreuung angeordnet, in denen der Betroffene Unterstützung braucht.
  • Der Betreuer muss die Wünsche des Betreuten beachten.

Möglichkeit: Betreuungsverfügung-Hinweise

  • Das Gericht setzt einen gesetzlichen Vertreter für den Aufgabenbereich ein, in dem ein Mensch Unterstützung benötigt. Dies wird von einem Gutachter und einem Richter überprüft.
  • Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie, wer Ihr gesetzlicher Betreuer werden soll und wer nicht.
  • Ein Missbrauch ist fast ausgeschlossen, da die Betreuungsverfügung erst durch einen gerichtlichen Beschluss wirksam wird; außerdem wird der Betreuer vom Betreuungsgericht kontrolliert.

Formulare und weitere Erklärungen zur Betreuungsverfügung erhalten Sie hier.