Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen für Mutter/Vater und Kind

Individuelle und flexible Hilfe

Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen für Mutter/Vater und Kind (MVK) ist ein Angebot der Jugendhilfe gemäß § 19 SGB VIII.


Zielgruppe / Zielsetzung

MVK wendet sich an
  • werdende Mütter (Aufnahme ab dem 3. Schwangerschaftsmonat und dem 16. Lebensjahr der Mutter möglich)
  • alleinsorgende Mütter oder Väter mit Kind/Kindern, deren jüngstes Kind unter 6 Jahre alt ist.

MVK unterstützt die Mutter oder den Vater und das Kind/die Kinder
  • in der Entwicklung einer stabilen Mutter-/Vater-Kind-Bindung
  • in der Stärkung der Erziehungskompetenz
  • in der Entwicklung und Stabilisierung der Persönlichkeit
  • im verantwortungsvollen Umgang mit der körperlichen und seelischen Gesundheit
  • bei der Bewältigung aktueller und vergangener Konflikte
  • beim Aufbau sozialer Kontakte
  • in der Fähigkeit zu einer eigenständigen Lebensbewältigung als Familie
  • bei der Suche nach und der Verwirklichung von schulischen/beruflichen Perspektiven
  • eine geeignete Tagesunterbringung zu finden
  • bei der Suche nach geeignetem Wohnraum.

Angebote

  • Betreuung durch eine feste Bezugsperson oder ein Co-Betreuungsmodell
  • Rufbereitschaft nachts und am Wochenende
  • kultursensible Arbeitsansätze
  • Krisenintervention
  • Zielorientierte Gruppenarbeit
  • Paararbeit zum Wohl des Kindes/der Kinder
  • generationsübergreifendes Arbeiten
  • Vernetzung mit flankierenden Hilfen

Voraussetzungen

MVK erwartet
  • die freiwillige Entscheidung für die Hilfe
  • ein Mindestmaß an Zuverlässigkeit und Fähigkeit zu einer eigenständigen Lebensführung mit dem Kind/den Kindern
  • die Mitwirkungs- und Kooperationsbereitschaft bei der Klärung von Bedarf, Inhalten und Zielen vor und während der Betreuung
  • den Abschluss und die Einhaltung einer Betreuungs- und Wohnungsvereinbarung
  • den Wunsch nach schulischer/beruflicher Entwicklung.

Die Ausgestaltung der Hilfe

richtet sich nach dem Bedarf, den Notwendigkeiten und Stärken der Familie. Sie ist ressourcenbezogen, perspektivisch orientiert und zielt auf Selbsthilfe.

Die Unterbringung

erfolgt in Wohnungen im Stadtgebiet München, die durch den Kinderschutz e.V. angemietet sind. Mutter oder Vater und Kind/Kinder leben miteinander oder in einer gemeinsamen Wohnform mit einer anderen Mutter/einem anderen Vater und deren/dessen Kind/Kindern zusammen.

Der Hilfebedarf

wird durch das zuständige Jugendamt und/oder die Bezirkssozialarbeit geklärt. Aufnahmegespräche finden nach Vereinbarung statt.


Information und Anfragen

Renate Langbein
Gruppenleiterin
Tel. (089) 23 17 16 -9321
r.langbein(at)kinderschutz.de