AEH FÜR GEHÖRLOSE

Herzlich Willkommen bei der Ambulanten Erziehungshilfe für Gehörlose! Sie finden auf den folgenden Seiten ein Informationsangebot zur AEH für Gehörlose mit Gebärdensprach-Videos und weitere Beiträge rund um Themen unserer Zielgruppe

UNSERE ANGEBOTE

AEH für Gehörlose unterstützt hörgeschädigte Eltern und deren Kinder in schwierigen Lebenslagen. Junge Menschen (CODA oder Gehörlose) wollen wir in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und Benachteiligungen vermeiden oder abbauen.

Gehörlose Eltern und andere Erziehungsberechtigte unterstützen und beraten wir bei der Erziehung und der Bewältigung von Alltagskonflikten. Fremdunterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie wollen wir vermeiden bzw. eine Rückführung in die Familie unterstützen.

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Positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien im Kontext der Hörschädigung sollen erhalten oder geschaffen werden. Familien in aktuellen Krisen oder Belastungssituationen wollen wir dabei unterstützen, ihr Leben wieder in vollem Umfang bewältigen zu können.

LEISTUNGEN

  • Beratung in Gebärdensprache
  • Hausbesuche
  • Gruppenarbeit
  • Paar- und Familiengespräche
  • Freizeit- und Ferienangebote
  • Begleitung
  • Vermittlung weiterer Hilfen
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WIR BIETEN HILFE BEI:

  • Erziehungsfragen
  • CODA-Themen
  • Schwierigkeiten in der Familie
  • Schule und Ausbildung
  • Aufbau sozialer Kontakte
  • Partnerschaftsfragen
  • Ämter- und Behördengängen
  • Fragen der Lebensplanung

Mehr Information zu den Regelleistungen unserer Ambulanten Erziehungshilfen finden Sie hier

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Der KINDERSCHUTZ MÜNCHEN bietet diese Hilfe für Hörgeschädigte/Gehörlose überregional für das Stadtgebiet München an. Ambulante Erziehungshilfe kann freiwillig in Anspruch genommen werden und ist kostenlos. Grundvoraussetzung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit. Alle Gesprächsinhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Hilfe orientiert sich am Wohl des Kindes und schränkt keinerlei Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern ein. Die Fachkräfte der AEH für Gehörlose des KINDERSCHUTZ MÜNCHEN stehen Ihnen jederzeit für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Informationen und Links zu vielen Angeboten für Gehörlose in München und Umland finden Sie in unserem „Beratungsführer für Gehörlose und deren Angehörige“.

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
(www.gehoerlosen-bund.de)

Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V.
(www.lv-bayern-gehoerlos.de)

Vereinigung hörender Kinder gehörloser Eltern
(www.codadach.de)

Taubenschlag:
Deutsches Internet-Portal für Gehörlose und Schwerhörige
(www.taubenschlag.de)

Kultur und Geschichte Gehörloser e.V.
(www.kugg.de)

Sehen statt Hören:
Fernseh-Wochenmagazin für Hörgeschädigte im BR
(www.br.de/sehenstatthoeren)

Informationen und Links zu vielen Angeboten für Gehörlose in München und Umland finden Sie
noch ausführlicher in unserem „Beratungsführer für Gehörlose und deren Angehörige“.

Seit 2001 gibt es in München die Ambulante Erziehungshilfe. In der AEH gingen frühere Formen der Jugendhilfe auf, die sich auf einzelne Zielgruppen spezialisiert hatten: die Sozialpädagogische Familienhilfe, die Erziehungsbeistandschaft und die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung. Es sollten eine flexiblere Form der Erziehungshilfe geschaffen und der Zugang erleichtert werden.

Ein eigenständiges AEH-Angebot für Gehörlose gab es in München jedoch lange nicht und auch keine anderen speziellen Erziehungshilfeangebote für gehörlose Eltern. Einige wenige Fälle wurden betreut von einer schwerhörigen AEH-Mitarbeiterin im Rahmen der AEH des Vereins Netzwerk Geburt und Familie. 2002 übernahm zudem eine gebärdensprachinteressierte AEH-Mitarbeiterin des KINDERSCHUTZ MÜNCHEN einen „Gehörlosen“-Fall. Der Kontakt war über den Sozialdienst für Gehörlose der Landeshauptstadt München entstanden. Das Angebot konnte im Laufe der Jahre erweitert werden, bis Anfang 2005 eine volle Stelle für die AEH für Gehörlose beim KINDERSCHUTZ MÜNCHEN offiziell geschaffen wurde. Das spezielle gebärdensprachliche Erziehungshilfeangebot wurde mehr und mehr nachgefragt, weshalb es 2008 auf zwei Vollzeitstellen (verteilt auf drei Mitarbeiterinnen) ausgebaut wurde.

Unter Schwerhörigkeit versteht man das in einem bestimmten Maß verminderte Hörvermögen (leicht-, mittel- oder hochgradig schwerhörig), mit welchem es jedoch möglich ist, Lautsprache auf natürlichem Wege zu erlernen. Trotzdem ist auch für Schwerhörige das Erlernen der Gebärdensprache nicht auszuschließen und kann für sie vorteilhaft sein.

Viele Schwerhörige stehen zwischen zwei Welten, der Welt der Hörenden mit ihrer lautsprachlichen Kommunikation und der Welt der Gehörlosen mit der Deutschen Gebärdensprache. Da es Menschen mit zunehmendem Grad der Schwerhörigkeit schwerer fällt, gesprochene Sprache zu verstehen, sind sie häufig aus der lautsprachlichen Kommunikation der Hörenden ausgeschlossen und wenden sich deshalb der Gruppe der Gehörlosen zu. Es gibt auch schwerhörige Menschen, die sich in ihrer Identität mehr der Gehörlosengemeinschaft zugehörig fühlen.  

 Art der Hörschädigung   Hörverlust in Dezibel
ohne Berücksichtigung
von Hilfsmitteln  
Normalhörigkeit 0 – 20 dB
Leichtgradige Schwerhörigkeit 20 – 40 dB
Mittelgradige Schwerhörigkeit 40 – 60 dB
Hochgradige Schwerhörigkeit 60 – 80 dB
An Taubheit grenzende Schwerhörigkeit 80 – 95 dB
Taubheit 100 dB
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie Tabelle (s. Tab. D, S.141)

Grundsätzlich gilt eine Person als gehörlos, wenn ihr Gehör vollständig oder weitestgehend fehlt, sie somit die gesprochene Sprache nicht mit der für menschliche Kommunikation erforderlichen Deutlichkeit auditiv wahrnehmen kann und die visuelle sowie taktile Wahrnehmung stärker ausgeprägt sind. Es muss jedoch zwischen einer medizinischen und einer soziologischen Definition von Gehörlosigkeit unterschieden werden:

Medizinische Perspektive:

  • Ziel einer vollständigen körperlichen Unversehrtheit => Gehörlosigkeit behandeln
  • Feste Zuordnung der Art der Hörschädigung zum Grad des Hörverlustes
  • Ärztliche Beratung beinhaltet medizinische Möglichkeiten zur Verbesserung der Hör- und Sprechfähigkeit
  • Für die Vermittlung anderer Aspekte die Gehörlosigkeit betreffend (z.B. Schulwahl, Gebärdensprache, verschiedene Möglichkeiten der sprachlichen Förderung) ist sie nicht zuständig

Soziologische/Kulturelle Perspektive:

Der Grad des Hörverlustes ist nicht von vorrangiger Bedeutung, sondern vielmehr die kontextbezogene Gestaltung der Sozialisation. Wichtige Grundlage ist die Gebärdensprache, durch welche ein Zugang zur Bildung geschaffen werden kann.

In der Gehörlosen-Gemeinschaft können Gehörlose auf Basis der Gebärdensprache barrierefrei kommunizieren, finden Gleichgesinnte mit ähnlichen Erfahrungshintergründen und können sich gemeinsam politisch für ihre Rechte und für ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben engagieren.

CODA ist eine Abkürzung und steht für Children oDeaf Adults = Kinder von gehörlosen Erwachsenen. Das sind also Kinder, deren Eltern gehörlos sind oder die zumindest einen gehörlosen Elternteil haben. Etwa 90 % der gehörlosen Eltern bekommen hörende Kinder. Demnach sind ca. 10 % der Kinder gehörloser Eltern ebenfalls gehörlos und werden „Deaf CODA“ genannt.

Hörende Kinder von gehörlosen Eltern wachsen in zwei unterschiedlichen Kulturen und mit zwei unterschiedlichen Sprachen auf. In ihren Familien und den Gehörlosengemeinschaften wird Gebärdensprache verwendet. Diese bringt eigene soziale und kulturelle Normen mit sich, die sich von der hörenden Welt stark unterscheiden. Hörende Kinder haben aufgrund ihres direkten Umfeldes (durch Verwandte, Bekannte, Kindertagesstätte, Nachbarn und verschiedene Medien) auch Kontakt und Zugang zur Lautsprache. Durch die Sozialisation innerhalb von zwei Sprachen und Kulturen haben CODAs die Möglichkeit, sich zwei Kulturkreisen zugehörig zu fühlen

Man spricht von einer postlingualen Ertaubung, wenn ein Mensch nach dem Spracherwerb sein Gehör durch Krankheit oder Unfall verliert. Die Lautsprache der Betroffenen hat sich in der Zeit, in der sie hören konnten, gebildet und gefestigt, so dass der Hörverlust nicht automatisch zum Verlust der Fähigkeit, zu sprechen und Sprache zu verstehen, führt. Besonders schwerwiegend bei einer Ertaubung ist nicht nur der medizinisch beschreibbare Hörverlust, sondern vor allem die Einschränkung in der Kommunikation und im psycho-sozialen Bereich, da Ertaubte aus der vorher selbstverständlichen lautsprachlichen Kommunikation nun weitestgehend ausgeschlossen sind.

Dennoch bleiben spätertaubte Menschen mit der hörenden Welt verbunden und haben in der Regel nicht den Bezug zu der Gehörlosengemeinschaft und der Gebärdensprache.

Durch das Cochlea Implantat (CI) wird versucht, den Betroffenen nach der Ertaubung schnellstmöglich wieder Höreindrücke zu ermöglichen, um die psychosozialen Folgen abzumildern. Dennoch kann das CI die vorherigen Höreindrücke nicht wiederherstellen, das Hören muss neu erlernt und trainiert werden. Ebenso müssen die Betroffenen das Absehen vom Mund erlernen, um den fehlenden (bzw. mit CI eingeschränkten) Hörsinn teilweise zu kompensieren.

Hinsichtlich der Kommunikationsformen von Gehörlosen ist es notwendig, besonders zwischen der Deutschen Gebärdensprache (DGS) und den Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) zu differenzieren, aber auch die Lautsprache (LS) spielt eine wichtige Rolle im Leben von Hörgeschädigten.

Die Gebärdensprachen Gehörloser sind eigenständige visuelle Sprachen. Sie lassen sich ebenso wie Lautsprachen in nationale Sprachen und regionale Dialekte einteilen. So sprechen wir heute z.B. von Amerikanischer, Französischer und Schwedischer Gebärdensprache, wobei innerhalb dieser Gebärdensprachen noch in verschiedene Dialektformen unterschieden wird. In der Deutschen Gebärdensprache (DGS) sind Hamburger, Münchner und anderen Dialektformen bekannt.

Die DGS bedient sich anderer Ausdrucksmittel und Grammatikformen als die gesprochene Sprache. Während die Lautsprache sich über den oral-akustischen Kommunikationskanal mitteilt, verwendet die Gebärdensprache visuelle Ausdrucksmittel in manueller und nicht-manueller Form. Sie ist das hauptsächlich von Gehörlosen verwendete Kommunikationsmittel.

Des Weiteren bedient sich die Gebärdensprache des Fingeralphabets. Es orientiert sich an den einzelnen Buchstaben der Schrift, die mit der Hand nachgebildet werden. Bei Fremdwörtern sowie bei Namen, für welche es keine Gebärdenzeichen gibt, ist das Fingeralphabet hilfreich.

Die politische Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache erfolgte durch das In-Kraft-Treten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 1. Mai 2002. Die Gebärdensprache wird damit auch als wesentliche Voraussetzung zur Befriedigung des menschlichen Kommunikationsbedürfnisses anerkannt, und ihre Anerkennung dient der sprachlichen und kulturellen Identitätsbildung einer gehörlosen Minderheit. Gehörlose erkennen nun, nach jahrhundertelanger Vernachlässigung der Gebärdensprache und damit Diskriminierung der Gehörlosen, „die sich aus der Gebärdensprache ergebenden Chancen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen“ und erschließen sich beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Dolmetscherdiensten neue Kommunikationsräume.

Die so genannten Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) sind von der DGS zu unterscheiden. Hierbei wird jedes einzelne Wort in der Lautsprache mit Gebärden unterstützt. Man kann daher nicht von einer eigenständigen Sprache sprechen. Sie ist lediglich ein künstliches Verfahren zur besseren Sichtbarmachung der Lautsprache. Dabei benutzt die LBG Gebärdenzeichen aus der DGS, jedoch wird die Grammatik der Lautsprache beibehalten. Viele Schwerhörige und Ertaubte sowie lautsprachlich orientierte Gehörlose verwenden diese Kommunikationsform.

Gebärdensprachdolmetscher*innen (nicht: Gebärdendolmetscher*innen) dolmetschen in beide Richtungen für gehörlose und hörende Personen. Es kommt vor, dass in einer Gruppe die Gebärdensprache dominiert und für die hörende, nicht gebärdensprachkompetente Minderheit gedolmetscht wird, z.B. bei Gehörlosenkonferenzen.

Es gibt auch Dolmetscher*innen, die von einer Gebärdensprache in die andere dolmetschen, oder von einer anderen Lautsprache in die lokale Gebärdensprache (z.B. von Französisch in die Deutschschweizer Gebärdensprache). Gebärdensprachdolmetscher*innen, die zwischen zwei Gebärdensprachen dolmetschen, sind häufig selbst gehörlos.

Mehr Informationen zum Thema Gebärdensprachdolmetschen und Kostenfragen finden Sie auf der Internetseite des Gehörlosen Instituts Bayern (GIB) unter: http://auskunft.giby.de

Die Gebärdensprachgemeinschaft der Gehörlosen hat im Laufe der Zeit eine eigene Kultur entwickelt, die in Gehörlosenzentren und -vereinen gepflegt wird. In sämtlichen größeren Städten gibt es ein Gehörlosenzentrum, das Anlaufstelle für Gehörlose ist. Dort finden regelmäßig Veranstaltungen und Treffen statt.

Zentral für die Gehörlosenkultur ist, dass das Gehör nicht als wichtig angesehen wird. Vielmehr steht die nicht behindernde Kommunikation in Gebärdensprache im Vordergrund. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über den Status und Stellenwert der Gebärdensprache förderten seit den 1980er-Jahren zunehmend die Wahrnehmung der Gehörlosenkultur als solche und ein Bewusstsein für sie. Durch den verbesserten Zugang Gehörloser zu Bildung durch die Förderung der Gebärdensprache und den Ausbau von Dolmetscherausbildungen können inzwischen mehr Gehörlose studieren, was für das Selbstbewusstsein Gehörloser eine große Rolle spielt.

Typische Ausdrucksformen der Gehörlosenkultur sind Gebärdensprachpoesie und Gehörlosentheater. In verschiedenen Großstädten gibt es Gehörlosen-Theater-Gruppen, die in Gebärdensprache ihre Stücke präsentieren. Das Deutsche Gehörlosen-Theater tourt mit seinen Stücken bundesweit durch die Clubheime der Gehörlosen. Auch Pantomime, Gebärdenrap, Tanz, Zauberei, Videoprojekte und Bildende Kunst sind beliebte Ausdrucksformen der Gehörlosenkultur. Besonders eindrucksvoll kann man die Facetten dieser Kultur alle paar Jahre bei den Deutschen Kulturtagen der Gehörlosen erleben. Weitere kulturelle Höhepunkte für Gehörlose und ihre gebärdenden Freunde sind das Berliner Gebärdensprachfestival und das Deutsche Gehörlosen-Theater-Festival (DEGETH).

Ambulante Erziehungshilfe (AEH) ist eine Hilfe zur Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz §§ 27ff (§§ 29, 30, 31, 35, 41) SGB VIII. Sie kann beim Sozialdienst für Gehörlose im Sozialbürgerhaus Laim/Schwanthalerhöhe auf freiwilliger Basis beantragt werden:

Sozialdienst für Gehörlose
Vermittlungsstelle für Erziehungshilfe
Fachstelle häusliche Versorgung für Menschen mit Hörbehinderung

Ridlerstraße 75
80339 München

Telefon: 089 233-42861 | SMS: 01522 2955340
Telefax: 089 233-42808
E-Mail: sbh-ls-sg.soz@muenchen.de

Arbeitszeit: Dienstag bis Freitag

Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Website der Landeshauptstadt München:
Sozialdienst für Gehörlose

KOOPERATIONEN

Im Verständnis des KINDERSCHUTZ MÜNCHEN  ist Kooperation maßgeblich dafür, dass im Sinne der betreuten Menschen Synergien und stabile soziale Bezüge in Sozialräumen geschaffen werden. Wir legen Wert darauf, dass sowohl trägerintern als auch durch intensive Vernetzungsarbeit und Bündnispartnerschaften mit den Kooperationspartnern für Familien mit gehörlosen/hörbehinderten  Mitgliedern ein tragendes Netzwerk entsteht.

Die überregionale AEH für Familien mit gehörlosen/hörbehinderten Mitgliedern ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Dem entsprechend sind auch unsere Angebote konzipiert und wie z.B. das Elterncafé auch für alle interessierten Eltern geöffnet. Vor allem wenn die Kinder hörend sind, kooperieren wir mit den Regelangeboten im Stadtteil. Ein großes Anliegen ist uns, hier bei den Einrichtungen Hemmschwellen im Umgang mit den gehörlosen Eltern abzubauen und die dazu nötigen Informationen zu geben. Wir arbeiten weiterhin daran, gehörlosen Menschen einen barrierefreien Zugang zu den Beratungsangeboten und Regeleinrichtungen in ihrem Stadtteil zu ermöglichen.

Neben vielen aktiven Kooperationen pflegen wir eine besonders intensive Zusammenarbeit mit:

  • Dem Sozialdienst für Gehörlose
  • Dem Evangelischen Beratungszentrum: Erziehungsberatung und Ehe- und Familienberatung
  • Der Beratungsstelle für psychisch kranke hörgeschädigte Menschen

KONTAKT

TEAMLEITUNG

Anke Klingemann
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Tel.: 0151 53855234 (SMS)
Fax: 089 231716-7149
a.klingemann@kinderschutz.de

BEREICHSLEITUNG AMBULANTE ANGEBOTE UND MIGRATION

Karin Schwaiger
Pädagogin (M.A.)

Tel.: 089 231716-7012
Fax: 089 231716-7019
k.schwaiger@kinderschutz.de

ADRESSE

Gefiltert nach

KINDERSCHUTZ MÜNCHEN
Ambulante Erziehungshilfe für Gehörlose
Milbertshofener Straße 12
80807 München

Telefon: 089 231716-7140
Telefax: 089 231716-7149
E-Mail: aeh-gehoerlose@kinderschutz.de