26.08.2010 | Schule

Schritte auf dem Weg zur "inklusiven" Schule

Bericht des Kinderschutz e.V.

Mit der Ratifizierung der "UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen" durch die Bundesrepublik Deutschland ist diese seit 26. März 2009 auch für unser Land verbindlich. Die Übereinkunft der Vereinten Nationen stellt die Menschenrechte in den Mittelpunkt und formuliert das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen. Um dies zu erreichen, fordert sie eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft. Der zentrale Begriff "Inklusion" meint dabei, dass jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben. Gesetzgeber und Verwaltung stehen in der Pflicht, die in der Konvention gesetzten Ziele für Menschen mit Behinderung durch entsprechende Maßnahmen zu erreichen oder zumindest anzustreben.

Inzwischen ist unter anderem eine lebhafte Debatte darüber entstanden, wie dieser Anspruch in der Realität der deutschen Schullandschaft umgesetzt werden kann und soll. Die Diskussion beschäftigt sich bisher sehr ausführlich mit der Frage, was Inklusion für die Schule bedeutet und auf welchem "Ist-Stand" wir uns diesbezüglich befinden. Zielführender als eine Begriffsdiskussion wäre jedoch eine Programmdiskussion. Nicht die Menschen mit Behinderung müssen in einen Rahmen bestehender Strukturen eingepasst werden, sondern die Strukturen müssen von vornherein so verändert oder gestaltet werden, dass sie den Menschen mit Behinderung gemäß sind.

Kann eine Förderschule der Konvention gerecht werden?

Das Leistungsspektrum des Kinderschutz e.V. umfasst zwar keine speziellen Angebote für körperbehinderte Menschen, die es unter diesem Gesichtspunkt zu überprüfen gilt. Von den Zielen der UN-Menschenrechtskonvention wird der Verein dennoch berührt, wenn nicht sogar geleitet. Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule, eine Schule zur sonderpädagogischen Förderung, ist insbesondere bezogen auf das Menschenrecht auf Bildung zu betrachten. Hier erhalten Schülerinnen und Schüler mit emotionalen, sozialen und seelischen vorübergehenden oder dauerhaften Behinderungen Unterricht in exklusiver Form, also außerhalb der Regelschulen. Artikel 24 des "Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" verpflichtet die Unterzeichnerstaaten jedoch zu einem in Bezug auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen inklusiven Schulsystem. Damit gemeint ist ein Schulsystem, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen der Regelfall sein sollte. Wie also ist die Arbeit der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule vor den oben genannten Forderungen zu bewerten? Hat sich diese Form der Schule, weil nicht mehr zeitgemäß oder "konventionswidrig", damit überholt? Dies wäre eine unter den derzeitigen Bedingungen mit Sicherheit falsche Schlussfolgerung. Fordert die UNKonvention doch, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen mit Behinderung eine optimale schulische Förderung erhalten, um dadurch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erreichen. Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule sieht sich selbst aus Überzeugung in der Pflicht, diesen Auftrag zum Nutzen ihrer Schülerinnen und Schüler umzusetzen. Diese besuchen nämlich genau deshalb die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule, weil sie im allgemeinen Schulsystem gescheitert sind bzw. dieses an ihnen gescheitert ist. An der Schule zur sonderpädagogischen Förderung erhalten sie daher eine ihrer Situation entsprechende, optimale schulische Förderung mit dem Ziel, langfristig wieder eine Regelschule besuchen zu können. Um dies zu erreichen, befindet sich die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule in einem kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung. Der Ansatz der Integration bzw. Inklusion für ihre Schülerinnen und Schüler stellt darin eine stets wachsende Komponente dar.

Förderschule – Schonraum, der die Schüler stärkt

Schülerinnen und Schüler, die an der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule aufgenommen werden, leiden fast ausnahmslos an einer schweren Beeinträchtigung ihres Selbstwertgefühls, verursacht durch lang anhaltende und ausgeprägte Misserfolgserlebnisse in den bisher besuchten Schulen. Ziel der Fachlehrkräfte ist es, durch Maßnahmen individueller Förderung diese Entwicklung zu korrigieren und den Kindern und Jugendlichen wieder Selbstvertrauen zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hier die Chance, ihre Begabungen zu erfahren, zu spüren wodurch ihnen Erfolgserlebnisse gelingen und ihre Leistungsfähigkeit neu zu entwickeln. Die damit einhergehende Genesung des Selbstwertgefühls befähigt die Schulkinder zunehmend zu positiven Sozialkontakten und damit zur Teilhabe an der Gemeinschaft.

Mobile Sonderpädagogische Dienste

Auch die Regelschulen hat der Gesetzgeber schon vor Jahren zur Integration sonderpädagogischer Angebote verpflichtet. Die Einführung des Satzes "Die sonderpädagogische Förderung ist Aufgabe aller Schularten" in das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz hat die Entwicklung von so genannten "Mobilen Sonderpädagogischen Diensten" (MSD) zur Unterstützung der allgemeinen Schulen forciert. Gerade die Schulen zur Erziehungshilfe waren danach stark gefordert, Konzepte für einen mobilen Einsatz ihrer sonderpädagogischen Kompetenz an den allgemeinen Schulen zu entwickeln. Heute kann auch die Dr.- Elisabeth-Bamberger-Schule mit einem breiten und differenzierten MSD-Angebot "inklusive" Akzente setzen. Das "Alternative schulische Angebot" (AsA) wirkt beispielsweise vor allem präventiv. Sowohl die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule als auch die entsprechende Regelschule stellen dafür je eine Lehrkraft mit fünf Wochenstunden zur Verfügung, die an der Regelschule ein gemeinsames Erziehungshilfe-Team bilden. Dieses unterstützt Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern darin, bei Problemen gemeinsam Lösungswege zu finden. Von vornherein wird so einer Entwicklung von massiven Verhaltensauffälligkeiten entgegen gewirkt. Diese Partnerschaften ermöglichen auch Schülerinnen und Schülern der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule, die wieder zurück in die Regelschule gehen sollen, einen guten und begleiteten Übergang. Im Rahmen der "MSD-Erziehungshilfe" beraten Sonderschullehrkräfte fallbezogen an verschiedenen Regelschulen aller Schularten. Und schließlich bietet der „MSDAutismus“, ein Angebot der Regierung von Oberbayern, das an der Dr.-Elisabeth- Bamberger-Schule koordiniert wird, autistischen Schülerinnen und Schülern und ihrem Umfeld an allen Schularten Unterstützung in vielen Bereichen.

Vielfalt des Angebots stärkt die Individualität und dient der Inklusion

Für die so genannte Berufseinstiegsbegleitung stellt die Bundesagentur für Arbeit der Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule eine halbe Stelle zur Verfügung. Eine Fachkraft des Kolping Berufsbildungswerkes bereitet mit den Schülerinnen und Schülern des Abschlussjahrgangs individuell den Übergang in das Berufsleben vor und begleitet sie dabei. Dieser für die Schüler vielfach besonders schwer zu bewältigende Übergang kann dadurch viel erfolgsversprechender bewältigt werden.

Mit dieser Gesamtkonzeption, die kontinuierlich weiterentwickelt und ausgebaut wird, trägt die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule im Rahmen ihres Umfelds und ihrer Möglichkeiten wirkungsvoll zu einer inklusiven Weiterentwicklung von Schule und Gesellschaft bei. Die Rückmeldungen und die engagierte Beteiligung der Schülerinnen und Schüler bestärken darin, den langen Weg zu einer inklusiven Gesellschaft konsequent weiter zu gehen.

Kinderschutz e.V.
Schulsituation
Die Dr.-Elisabeth-Bamberger-Schule trägt wirkungsvoll zu einer inklusiven Weiterentwicklung von Schule und Gesellschaft bei.

nah dran - Ausgabe 2010

Titel nah dran 2010

Diesen Artikel sowie zahlreiche weitere Berichte über unsere Angebote und Projekte finden Sie in unserer Zeitschrift "nah dran" - Ausgabe 2010.

Die Zeitschrift steht Ihnen als PDF (4,6MB) hier zum Download zur Verfügung.

Gerne erhalten Sie auch ein gedrucktes Exemplar. Bitte schicken Sie dazu eine eMail an: nahdran(at)kinderschutz.de