Nur wer nicht mit dem Rücken an der Wand steht, kann anderen den Rücken stärken
Beratung muss ausgebaut und finanziell abgesichert werden
Am 30. November tagte der Runde Tisch Kindesmissbrauch in Berlin zum letzten Mal. Welche Meilensteine das Gremium während des rund eineinhalb Jahre währenden Beratungsprozesses erreicht haben will, führt das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite auf.
Etwas kritischer sehen Vertreter von Opferberatungsstellen, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit sexuellen Gewalterfahrungen betreuen und begleiten, das Ergebnis. Es bleibe abzuwarten und kritisch zu beobachten, welche der geplanten Maßnahmen tatsächlich umgesetzt würden und wo es sich lediglich um Lippenbekenntnisse handele. Dr. Peter Mosser, Psychologe bei kibs, war als einziger Verteter einer Opferberatungsstelle am Runden Tisch beteiligt. Als es in der letzten Plenumssitzung darum ging, den Abschlussbericht des Runden Tisches zu verabschieden, enthielt sich Mosser zusammen mit einer weiteren Teilnehmerin seiner Stimme. Der Maßnahmenkatalog - der zunächst einmal eine Absichtsbekundung auf geduldigem Papier ist - veranlasst ihn nicht zum Jubeln, weil es nach wie vor keine verbindlichen Modelle für eine zuverlässige Finanzierung der spezialisierten Beratungsstellen gibt.
Mosser und seine Kolleginnen und Kollegen von kibs unterzeichneten daher zusammen mit 63 weiteren Verbänden und Fachstellen die folgende
Erklärung zum Abschluss des Runden Tisches:
Am 30.11.2011 legen die drei zuständigen Ministerinnen den redigierten Abschlussbericht des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" auf der letzten Sitzung des Plenums des Runden Tisches vor.
Die unterzeichnenden Verbände, Fachstellen und Einzelpersonen erkennen an, dass in den letzten 1,5 Jahren - auch beflügelt durch die Expertise der Missbrauchsbeauftragten Frau Dr. Bergmann – viel geleistet und erarbeitet wurde. Bei aller Freude über das Erreichte bleibt aus unserer Sicht folgendes weiterhin anzumerken und im Interesse der Betroffenen sexualisierter Gewalt einzufordern:
1. Die aktuelle Studie von Frau Prof. Dr. Kavemann und Frau Rothkegel hat die Versorgungslücken für Betroffene sexualisierter Gewalt bestätigt. Der Runde Tisch hat diese Lücken erkannt und benannt. Eine verbindliche Lösungsperspektive ist aber nicht in Sicht. Wir, die Unterzeichenden fordern daher:
- Die existierenden spezialisierten Fachstellen müssen in eine Regelfinanzierung überführt werden. Regionale Unterversorgung, z.B. in ländlichen Gebieten sowie in den neuen Bundesländern, ist abzuschaffen. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die flächendeckend und nachhaltig zuverlässige Beratungsangebote gewährleisten.
- Alle zu ergreifenden Maßnahmen müssen berücksichtigen, dass neben den heute (potenziell) betroffenen Kindern und Jugendlichen auch eine große Anzahl an heute erwachsenen Frauen und Männern von den Auswirkungen sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit betroffen ist.
- Bisher unterversorgte Gruppen wie männliche Opfer, Migrant/innen sowie Opfer von sexualisierter Gewalt durch Jugendliche müssen zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote vorfinden.
- Eine ebenfalls viel zu wenig berücksichtigte Gruppe von Betroffenen sind Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Dabei zeigt z.B. eine kürzlich veröffentlichte repräsentative Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass Frauen mit Behinderung zwei- bis dreimal so häufig von sexuellem Missbrauch in ihrer Kindheit betroffen sind, wie der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt.
- Neben ausreichenden Kapazitäten für Beratung, Begleitung, Unterstützung von Selbsthilfegruppen, müssen auch Ressourcen für Kriseninterventionen, Vernetzung, Prävention, Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit gesichert werden, damit sexualisierte Gewalt nachhaltig und wirksam bekämpft und sekundärer Viktimisierung und Traumatisierung vorgebeugt werden kann.
- Alle rechtlichen Regelungen zu gesicherter Unterstützung, Beratung und Heilung müssen berücksichtigen, dass ein niedrigschwelliger und bei Bedarf anonymer Zugang zu den Angeboten erhalten bleiben muss. Wir sprechen uns daher dafür aus, dass die Bundesregierung sowie die Landesregierungen zeitnah strukturelle und gesicherte Konzepte umsetzen, die deutlich über Projekte, Kampagnen und Einzelmaßnahmen hinausgehen. Wir stehen der Verwaltung und der Politik in diesem Zusammenhang für eine konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung.
2. Die im Abschlussbericht verabschiedeten "Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden" des Bundesministeriums für Justiz stellen ein bedenkliches Interventionsinstrumentarium dar. Die Leitlinien sind kein fachlich angemessener Umgang mit unterschiedlichen Konstellationen sexualisierter Gewalt. Sie erzeugen einen gefährlichen Handlungsdruck auf (möglicherweise) betroffene Kinder und Institutionen. Die spezifischen Probleme von Aufdeckungsprozessen bleiben unberücksichtigt. Das Kindeswohl muss auch hier an erster Stelle stehen und darf nicht hinter dem Strafverfolgungsinteresse zweitrangig werden.
3. Die Ernennung einesMitarbeiters aus dem BMFSFJ zum "unabhängigen" Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs widerspricht dem Gebot der dringend erforderlichen Unabhängigkeit. Zudem wird durch diese Berufung der Stellenwert des Themas sexualisierte Gewalt deutlich herabgestuft.
4. Das aktuelle Scheitern des ohnehin verwässerten Entwurfes für ein neues Kinderschutzgesetz im Bundesrat lässt uns befürchten, dass die politische Mehrheit nicht bereit ist, für die notwendigen Neuerungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt Geld bereit zu stellen.
