Laut einer Umfrage verfasst jede und jeder Vierte in Deutschland ein Testament. Schätzungen zufolge sind es sogar noch mehr Menschen! Damit sorgen sie dafür, dass die Weitergabe ihres Nachlasses geregelt ist. Viele tun dies nicht erst im hohen Alter, sondern mitten in den "besten Jahren".
Ein Testament kann Ihre persönlichen Werte widerspiegeln
Häufig denken wir beim Thema Vererben und Erben nur an den finanziellen Wert der Hinterlassenschaft. Doch ein Testament kann noch viel mehr transportieren: Durch die Art wie und an wen der Nachlass vererbt wird, können auch ideelle und persönliche Werte ausgedrückt und weitergetragen werden.
Ein besonderes Zeichen setzen diejenigen, die über die gesetzlich berechtigten Erben der Familie hinaus vererben. So kann beispielsweise ein engagierter Mensch, der sich bereits zu Lebzeiten für hilfsbedürftige Menschen und soziale Belange eingesetzt hat, z.B. ehrenamtlich, als langjähriger Spender oder als Fördermitglied, auch über den Tod hinaus verantwortungsvoll wirken. Einige Erblasser haben in diesem Sinne bereits den Kinderschutz e.V. mit einem Vermächtnis bedacht und somit für junge Menschen Zukunft mit gestaltet und Chancen eröffnet.
Der nachfolgenden Generation ein Stück Zukunft hinterlassen!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kinderschutz e.V. im Testament zu bedenken. Zum Beispiel mit einem Erbe oder Vermächtnis, das entweder einem von Ihnen bestimmten Projekt zugute kommt oder dort einfließt wo Mittel dringend benötigt werden.
Übrigens: Privatpersonen müssen ihr Erbe – je nach Verwandtschaftsverhältnis mit unterschiedlichem Steuersatz – versteuern. Im Gegensatz dazu muss eine gemeinnützige Organisation keine Erbschaftssteuer an den Staat entrichten. Ihr Vermächtnis an den Kinderschutz e.V. kann daher ungeschmälert Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen zugute kommen.
Lassen Sie sich beraten!
Bei der Erstellung eines Testaments müssen zahlreiche inhaltliche und formale Aspekte bedacht werden. Es lohnt sich also, sich dabei beraten zu lassen und die letztwillige Verfügung ggf. zusammen mit einem Notar zu verfassen.
Es will sicherlich gut überlegt sein, das Erbe oder ein Vermächtnis jemandem außerhalb des Familienkreises zukommen zu lassen. Sprechen Sie daher mit uns – wir erläutern Ihnen gerne, im Rahmen welcher Angebote Ihr Vermächtnis Kindern und Jugendlichen zugute kommen kann. Eine erste Vorstellung davon finden Sie auf den Seiten unseres Internetangebotes.
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