Kinderschutz e.V.
Der Kinderschutz e.V. wurde 1901 von Münchner Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Von 1948 bis Mai 2008 trug er den Namen Kinderschutz und Mutterschutz e.V. Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Verein zu einem modernen Unternehmen sozialer Dienstleistungen entwickelt.
Heute ist der Kinderschutz e.V.
- anerkannter freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- staatlich anerkannter privater Schulträger
- Betriebsträger für Kindertagesstätten
- Betreuungsverein
- Arbeitgeber von mehr als 300 Beschäftigten in München, Dachau und im Landkreis Aichach/Friedberg
Der Kinderschutz e.V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein hat die Aufgabe,
- Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und sie vor Verwahrlosung und Misshandlung zu schützen,
- Eltern in Erziehungsfragen zu beraten, Vormundschaften, Sorgerechtspflegschaften, Erziehungsbeistandschaften und Betreuungen zu übernehmen,
- Mütter in schwierigen Lebenslagen zu beraten und ihnen zu helfen,
- Einrichtungen für erziehungsschwierige Kinder zu unterhalten,
- Kinder und deren Familien bei gesundheitlichen Problemen oder Schäden durch Vermittlung und Finanzierung von Behandlungen im In- und Ausland zu unterstützen,
- Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal in der Kinderheilkunde im In- und Ausland zu fördern,
- weitere soziale Aufgaben, die im Sinne seiner Zielsetzung liegen, zu übernehmen und gegebenenfalls soziale Organisationen, die nachweisbar unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung wahrnehmen, zu unterstützen,
- Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Dreifache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes, finanziell oder durch Sachleistungen zu unterstützen.
Finanzierung
Der Kinderschutz e.V. finanziert seine Angebote über Tages- und Pflegesätze, öffentliche Zuschüsse und zunehmend über Spenden.
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit
Der Kinderschutz e.V. ist durch das Finanzamt München als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (St.Nr. 143/218/00514). Er dient den Zwecken im Sinne der §§ 51ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Der Satzungszweck ist im Sinne von § 10 EStG, § 9 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG besonders förderungswürdig und daher spendenbegünstigt.
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Namensänderung

Unser Verein hat zum 1. Juni 2008 seinen Namen von Kinderschutz und Mutterschutz e.V. geändert zu Kinderschutz e.V. Damit kehrten wir nach 60 Jahren zu unserem Gründungsnamen von 1901 zurück. Die Fokussierung auf die Begriffe Kinder und Schutz schärft unser Profil und steht für die inhaltliche Ausrichtung der Vielfalt unserer Angebote.
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