Kinderschutz e.V.
Der Kinderschutz e.V. wurde 1901 von Münchner Bürgerinnen und Bürgern gegründet. Von 1948 bis Mai 2008 trug er den Namen Kinderschutz und Mutterschutz e.V. Im Laufe seiner Geschichte hat sich der Verein zu einem modernen Unternehmen sozialer Dienstleistungen entwickelt.
Heute ist der Kinderschutz e.V.
- anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- staatlich anerkannter privater Schulträger
- Betriebsträger für Kindertageseinrichtungen
- Betreuungsverein
- Arbeitgeber von fast 400 Beschäftigten in München, Dachau und im Landkreis Aichach/Friedberg.
Aufgaben
Der Kinderschutz e.V. ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein fördert Zwecke der Kinder- und Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie der Aus- und Fortbildung. Er hat die Aufgabe,
- Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern, sie zu beraten und sie vor Verwahrlosung und Misshandlung zu schützen,
- Eltern in Erziehungsfragen zu beraten, Vormundschaften, Sorgerechtspflegschaften, Erziehungsbeistandschaften und Betreuungen zu übernehmen,
- Eltern in schwierigen Lebenslagen zu beraten und ihnen zu helfen,
- Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu unterhalten,
- Kinder und deren Familien bei gesundheitlichen Problemen oder Schäden durch Vermittlung und Finanzierung von Behandlungen im In- und Ausland zu unterstützen,
- Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal in der Kinderheilkunde im In- und Ausland zu fördern,
- weitere soziale Aufgaben, die im Sinne seiner Zielsetzung liegen, zu übernehmen und gegebenenfalls soziale Organisationen, die nachweisbar unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung wahrnehmen, zu unterstützen,
- Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Dreifache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 22 des Bundessozialhilfegesetzes, finanziell oder durch Sachleistungen zu unterstützen.
Der Verein erfüllt diese Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.
Finanzierung
Der Kinderschutz e.V. finanziert seine Angebote über Tages- und Pflegesätze, öffentliche Zuschüsse und zunehmend über Spenden.
Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit
Der Kinderschutz e.V. ist durch das Finanzamt München als gemeinnützig und mildtätig anerkannt (St.Nr. 143/218/00514). Er dient den Zwecken im Sinne der §§ 51ff AO und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Der Satzungszweck ist im Sinne von § 10 EStG, § 9 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG besonders förderungswürdig und daher spendenbegünstigt.
Vorstand:
Norbert Blesch, Rüdiger Kiefer
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Karl Haeusgen
Registergericht: Amtsgericht München
Registernummer: VR 7605
Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband
Landesverband Bayern
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Namensänderung

Unser Verein hat zum 1. Juni 2008 seinen Namen von Kinderschutz und Mutterschutz e.V. geändert zu Kinderschutz e.V. Damit kehrten wir nach 60 Jahren zu unserem Gründungsnamen von 1901 zurück. Die Fokussierung auf die Begriffe Kinder und Schutz schärft unser Profil und steht für die inhaltliche Ausrichtung unserer Angebote.
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