SPENDEN PER TESTAMENT UND GUTES TUN

Mit Ihrer Testamentsspende tragen Sie zu mehr Chancengleichheit benachteiligter Menschen bei. Sie ermöglichen Zukunft für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien in schwierigen Lebenssituationen in und um München. Sie unterstützen Projekte, die wir sonst nicht realisieren könnten, sowie die Entwicklung und Einführung neuer Konzepte.

Wir möchten Ihnen Mut machen, Ihre Nachlassregelung anzugehen. Sie können grundsätzlich selbstbestimmt vererben und haben wesentlich mehr Möglichkeiten, als gemeinhin bekannt ist.

Mit einem richtig formulierten Testament können Sie sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird.

Wichtig: Ein wirksames Testament muss bestimmte formelle Regeln einhalten. Darüber hinaus können Sie Ihr Testament auf vielfältige Weise individuell gestalten. Ganz nach Ihren Vorstellungen.

Sie können den Kinderschutz e.V. als Erben einsetzen oder in Ihrem Testament ein Vermächtnis an den Kinderschutz e.V. festlegen. Der Kinderschutz e.V. ist gemeinnützig und im amtlichen Vereinsregister des Amtsgerichts München (VR 7605) registriert. Damit sind wir von der Erbschaftssteuer befreit und Ihr Vermögen kommt direkt und ohne Abzüge den Menschen zugute, die unsere Hilfe dringend benötigen. Wir handeln in Ihrem Sinne und verwenden Ihren Nachlass getreu Ihren Wünschen sorgfältig und weitsichtig.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. 

Wenn Sie selbst geerbt haben und einen Teil davon an den Kinderschutz e.V. weitergeben möchten, ist diese Spende innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall ebenfalls von der Erbschaftssteuer befreit.

WEITERE INFORMATIONEN

KONTAKT

SPENDEN / FUNDRAISING

Anne Branlard
Tel: 089 231716-9924
Fax: 089 231716-9919
a.branlard@kinderschutz.de