BUSSGELD UND GELDAUFLAGEN ERMÖGLICHEN ZUKUNFT!
Mit der Zuteilung von Bußgeldern und Geldauflagen können Sie als Staatsanwält*in oder Strafrichter*in maßgeblich unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Familien unterstützen.
Seit 120 Jahren ist der KINDERSCHUTZ MÜNCHEN als überkonfessioneller, gemeinnützig und parteipolitisch ungebundener Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sowie Vormundschafts- und Betreuungsverein in und um München aktiv.
Bußgelder und Geldauflagen werden direkt dort eingesetzt, wo Geld wirklich dringend benötigt wird, neue Projekte ausgebaut werden oder es bei besonderen Angeboten einer Untertützung bedarf.
Der KINDERSCHUTZ MÜNCHEN hat ein Sonderkonto für die Verwendung von Bußgeldern und Geldauflagen eingerichtet:
IBAN DE 34 3702 0500 0007 8183 02
Wir informieren Sie selbstverständlich zuverlässig und zeitnah über die Geldeingänge.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sprechen gerne mit Ihnen über unsere Arbeit und Projekte.
Vielen Dank für Ihren Einsatz und die wertvolle Unterstützung!
WEITERE INFORMATIONEN
KONTAKT
SPENDEN / FUNDRAISING
Anne Branlard
Tel: 089 231716-9924
Fax: 089 231716-9919
a.branlard@kinderschutz.de