VORMUNDSCHAFT

Der KINDERSCHUTZ MÜNCHEN ist ein gemeinnütziger Vormundschaftsverein, dem vom Bayerischen Landesjugendamt die Eignung zur Ausübung dieser Aufgabe bescheinigt wurde und der von der Landeshauptstadt München gefördert wird. Wir führen Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige, deren Eltern das Sorgerecht nicht mehr ausüben können, weil sie verstorben sind, ihnen das Sorgerecht (ganz oder in Teilen) entzogen wurde oder, wie im Fall von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF), nicht greifbar sind.

UNSER AUFTRAG

Unsere Mitarbeiter*innen werden vom Familiengericht zum Vormund bzw. Ergänzungspfleger*in bestellt. Sie sorgen für das Wohl des Kindes, indem sie bei Vormundschaft die gesamte elterliche Sorge ausüben, bei Ergänzungspflegeschaft Teile der elterlichen Sorge ausüben.

Hierzu gehören z.B.

  • Aufenthaltsbestimmung
  • Beantragung von Jugendhilfeleistungen nach SGB VIII (z.B. Unterbringung in der Pflegefamilie, in stationären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe)
  • Organisation der medizinischen Versorgung
  • Regelung von schulischen bzw. beruflichen Belangen
  • Sicherung des Lebensunterhalts

VORMUNDSCHAFTEN FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE

Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim KINDERSCHUTZ MÜNCHEN seit mehr als 20 Jahren auf der Führung von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Kinder und Jugendliche kommen ohne Begleitung aus Krisengebieten nach Deutschland. Dies erfordert ein besonderes Engagement in der Hilfe und Unterstützung. Über die allgemeinen Aufgaben hinaus hat der Vormund dann folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Kinder und Jugendlichen im Ausländerrecht und Asylverfahren vor Behörden und Gerichten
  • Besorgen von Geburtsurkunden und Ausweispapieren
  • Hilfe bei der Überwindung von Sprachproblemen durch Stellung von Dolmetschern
  • Unterstützung bei der Perspektivenentwicklung für den Aufenthalt in Deutschland oder für die Rückkehr ins Heimatland
  • Suche nach Verwandten im In- und Ausland sowie Familienzusammenführung innerhalb Europas

Zuständig für die Errichtung der Vormundschaft oder einer Ergänzungspflegschaft ist das Familiengericht, das jährlich überprüft, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Rechtliche Grundlagen für die Vormundschaft bildet das BGB § 1666, §§ 1773 – 1895

Die Landeshauptstadt München fördert den KINDERSCHUTZ MÜNCHEN für die Führung von Vormundschaften / Pflegschaften, da dieser hier stellvertretend eine Aufgabe des Staates übernimmt.

Wir sind Mitglied im BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.

DREI EINZELFALLGESCHICHTEN

…Ahmed, der aus Afghanistan als Analphabet nach Deutschland gekommen ist, hier mit großer, bewundernswerter Beharrlichkeit Deutsch und Mathematik gelernt hat und den Mittelschulabschluss nach 4 Jahren Schule bestanden hat. Nebenbei lernte er noch in seiner Sprache lesen und schreiben, um das Wörterbuch nutzen zu können.

…Salman, der nach drei Jahren Schule in Deutschland eine Ausbildung gemacht hat und seinen Traum, studieren zu können, durch eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung an der Fachhochschule im 3.ten Bildungsweg verwirklichen konnte.

…Said, der nach zwei Jahren Schule und erfolgreichem Mittelschulabschluss eine Ausbildung zum Restaurantfachmann macht und von seinem Arbeitgeber sehr geschätzt wird.

KONTAKT

TEAMLEITUNG

Beate Matzken
Rechtsassessorin

Tel.: 089 231716-9723
Fax: 089 231716-9729
b.matzken@kinderschutz.de

BEREICHSLEITUNG BETREUTE WOHNFORMEN,
VORMUNDSCHAFT UND RECHTLICHE BETREUUNG

Susanne Schönwälder

Tel.: 089 231716-9011
Fax: 089 231716-9019
s.schoenwaelder@kinderschutz.de

ADRESSE

Gefiltert nach

KINDERSCHUTZ MÜNCHEN
Vormundschaften
Kathi-Kobus-Straße 11
80797 München

Telefon: 089 231716-9720
Telefax: 089 231716-9729
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