AMBULANTE ZUSATZHILFE

Die Ambulante ZusatzHilfe leistet gezielte Unterstützung, um die Situation von Kindern und Jugendlichen im Falle einer Kindeswohlgefährdung und einer damit verbundenen Inobhutnahme zu verbessern. Wir konzentrieren uns in unserer Arbeit darauf, die Bedürfnisse des betroffenen jungen Menschen und sein Familiensystem besser einschätzen zu können. Denn im Mittelpunkt steht das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

CLEARING FÜR BESTMÖGLICHE HILFE

Ein detailliertes Clearing der Situation des betroffenen Kindes oder Jugendlichen trägt dazu bei, mit dem Familiensystem tragfähige Perspektiven zu entwickeln. Lange Verweilzeiten der Kinder und Jugendlichen in den Schutzstellen, deren primäres Ziel der kurzfristige Schutz ist, sollen so reduziert werden.

Gleichzeitig können Hilfeabbrüche und erneute Inobhutnahmen nach Rückführungen vermieden werden und Platz für dringend benötigte Inobhutnahmekapazitäten geschaffen werden.

EINE HILFE, UM DAS WOHL VON KINDERN UND JUGENDLICHEN ZU FÖRDERN

Das Angebot der Ambulanten ZusatzHilfe (AZH) ist ein Modellprojekt des Stadtjugendamts der Landeshauptstadt München, das über drei Jahre bis voraussichtlich 2028 angelegt ist. Wir sind einer von drei beteiligten Trägern, die jeweils bestimmten Schutzstellen in München zugeordnet sind.

Die AZH ist an unsere Ambulante Erziehungshilfe (AEH) in Milbertshofen/Am Hart/Harthof angebunden. Wir beziehen je nach Wohnortnähe der Eltern auch die Räumlichkeiten unserer vier weiteren AEH-Standorte im Norden und im Osten von München mit ein.

Mit unserem Angebot der Ambulanten ZusatzHilfe (AZH) verfolgen wir die Ziele,

  • ein Clearing ergänzend zu dem Clearing der Schutzstelle vorzunehmen und auf diese Weise mit Informationen und Einschätzungen bzgl. des Hilfebedarfes dazu beizutragen, dass weiterführende passgenaue und zielgerichtete Maßnahmen (Rückführung in die Familie und/oder Anschlussmaßnahme) eingeleitet werden können. Es geht insbesondere darum, dem Kindeswohl entgegenstehende Gegebenheiten innerhalb der Familie aufzuzeigen und zu klären.
  • durch Begleitung von und Arbeit mit den Familien Veränderungen im Familiensystem zu bewirken, die die Realisierung einer Rückführung und/oder einer Anschlussmaßnahme ermöglichen. Dabei geht es insbesondere darum, mögliche Ambivalenzen bei den jungen Menschen und ihren Familien hinsichtlich potenziell notwendiger Anschlussmaßnahmen zu bearbeiten und aufzulösen.
  • nach Klärung der Situation und des Hilfebedarfes die Umsetzung des weiteren Vorgehens zu unterstützen oder zu diesem hinzuführen. Wir vermitteln den Familien, Hilfeangebote als Chance und nicht als Versagen zu verstehen, und nehmen Eltern bzw. Sorgeberechtigte in ihrer Sorge und ihrem Blick auf ihre Kinder ernst. Unsere pädagogischen Fachkräfte benennen die Diskrepanzen zwischen der Sichtweise des Hilfesystems und der Familie und tragen dazu bei, diese Diskrepanzen aufzulösen. Dadurch wird auf den Zugang oder zumindest die Akzeptanz des Familiensystems zu weiterführenden Hilfeangeboten hingearbeitet. In der Folge können so auch nicht gewollte oder nicht fachlich ausreichend legitimierte Rückführungen vermieden werden, wodurch das Auftreten eines Drehtüreffektes (Pendeln der jungen Menschen zwischen Schutzstelle und Elternhaus) weniger wahrscheinlich wird.
  • Übergänge einer Rückführung in die Herkunftsfamilie oder in eine Anschlussmaßnahme gut zu begleiten, damit diese gelingen.

Zur Erreichung unserer Ziele verfolgen wir die folgenden Schritte:

1. Einleitung der Hilfe

Die Einleitung der Hilfe erfolgt in der Regel durch die fallverantwortliche Fachkraft des öffentlichen Trägers und kann von der Schutzstelle angeregt werden. Die Eltern werden über die Möglichkeit der Installation der Ambulanten ZusatzHilfe (AZH) durch den öffentlichen Träger aufgeklärt. Die Eltern stellen den entsprechenden Antrag auf die Hilfe.

2. Hilfebeginn

Das Auftaktgespräch mit der Familie dient dazu, einen guten Start der Hilfe zu ermöglichen und von Anfang an mögliche Ängste und Unsicherheiten auszuräumen. In dem Gespräch werden alle Perspektiven auf die Situation eingebracht.

3. Hilfedurchführung

Im nächsten Schritt vereinbaren unsere AZH-Fachkräfte ein weiteres Gespräch mit den Eltern und je nach Gesamtsituation auch mit dem jungen Menschen. Im Fokus steht für uns die Arbeit mit den Eltern bzw. mit dem Familiensystem. In enger Absprache mit der Schutzstelle kann auch die Arbeit mit dem jungen Menschen (gemäß Entwicklungsstand) und die Begleitung von Besuchen zum Aufgabenprofil gehören.

4. Hilfeende und Nachbetreuung

Durch die AZH können Übergänge für einen begrenzten Zeitraum von bis zu drei, maximal sechs Monaten auch nach der Rückführung in die Familie oder die Unterbringung des jungen Menschen in einer stationären Maßnahme begleitet werden.

Wir achten sehr darauf, gute Übergänge zu gestalten und die getroffenen Entscheidungen, egal ob mit oder ohne ambulante oder (teil)stationäre Jugendhilfemaßnahme, auf tragfähige Füße zu stellen.

Das Team besteht aus vier erfahrenen Fachkräften.

Die Qualifikation unserer Mitarbeiter*innen entspricht den fachlich geforderten Standards für Fachkraftstellen. Unsere Fachkräfte werden für die besonderen Belange der Familien entsprechend geschult und sensibilisiert.

Gesetzliche Grundlage für die Ambulante ZusatzHilfe (AZH) bildet der § 27 SGB VIII in Verbindung mit §§ 30, 31 SGB VIII. Weitere allgemeine Grundlage für das Angebot der AZH ist der Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses gemäß Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 12932 (vgl. Ausschussbeschluss mit Kurzübersicht, 22.05.2024) sowie die Rahmenvereinbarung zum Modellprojekt.

Im Rahmen des dreijährigen Modellprojekts kann ergänzend zu einer Unterbringung in einer am Modellprojekt beteiligten Schutzstelle eine ambulante Hilfe zur Erziehung (AZH) nach § 27 VIII i.V.m. §§ 30, 31 SGB VIII installiert werden. Der KINDERSCHUTZ MÜNCHEN ist einer der drei ausgewählten Träger, die diesen Clearingauftrag erbringen.

KONTAKT

TEAMLEITUNG

Anja Rooch
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Tel.: 089 231716-7121
Fax: 089 231716-7139
a.rooch@kinderschutz.de

BEREICHSLEITUNG AMBULANTE ANGEBOTE UND BERATUNG

Elisabeth Minzl
Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Tel.: 089 231716-7011
Fax: 089 231716-7019
e.minzl@kinderschutz.de

ADRESSE

Gefiltert nach

KINDERSCHUTZ MÜNCHEN
Ambulante ZusatzHilfe
Milbertshofener Straße 12
80807 München

Telefon: 089 231716-7130
Telefax: 089 231716-7139
E-Mail: azh@kinderschutz.de