Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kinderschutz.de/. Unsere Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt. Wir haben die Seite selbst nach den Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG AA-Form geprüft.
Was wir schon tun:
- Die Website basiert auf dem barrierefreien Content-Management-System (CMS) WordPress
- Alle Seiten und Formulare sind logisch aufgebaut
- Die Schrift kann mit den Tastatur-Befehlen ctrl+ bzw. Apfel+ vergrößert und mit ctrl- bzw. Apfel- verkleinert werden
- Wir verzichten bewusst auf blinkende Gestaltungselemente
- Die Website wird auf allen Geräten angepasst dargestellt (responsives Design)
- Alle Videos sind so eingebettet, dass sie vom / von der Nutzer*in selbst gestartet und beendet werden können
- Wir verwenden keinen Blocksatz wegen der besseren Lesbarkeit
- Die Website kann mit der Tastatur bedient werden
- Die Brotkrümel-Navigation und eine Suchfunktion helfen bei der Orientierung
- Es gibt eine Übersichtsseite in leichter Sprache: Über uns in leichter Sprache
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
- Wir nutzen teilweise Farben ohne ausreichend Kontrast. Um den Kontrast zu erhöhen, können Sie im Fußbereich unserer Website auf „Kontrast erhöhen“ klicken.
- Der Code beinhaltet Hinweise und Fehler, die aus dem technischen Setup unserer Seite resultieren.
- Es gibt eingelagerte iFrames, in denen Videos abgespielt werden können, die kein Title-Attribut haben.
- Einige PDFs sind nicht ganz barrierefrei.
- Bei Zoom auf 400% brechen einige Inhalte nicht um, sondern werden abgeschnitten.
- Eingeblendete Inhalte (Untermenüs in der Hauptnavigation) können nicht mit ECS-Taste geschlossen werden.
- Der Seitentitel sollte den Namen des Webauftritts und den Namen der Unterseite enthalten – das ist aus SEO-Gründen nicht immer der Fall.
- Wir setzen größtenteils Schmuckbilder als gestalterische Elemente ein. Daher verwenden wir keine Alternativtexte, da deren Vorlesen sonst störend wirkt.
- Wir bemühen uns um eine möglichst einfache Sprache und um möglichst wenige Abkürzungen, was aber nicht immer möglich ist.
Gegebenenfalls nehmen wir erforderliche Änderungen der Website schnellstmöglich vor.
Barriere melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne an.
Ansprechpartner für Barrierefreiheit ist
KINDERSCHUTZ MÜNCHEN
Kinderschutz e.V.
Franziskanerstraße 14
81669 München
Deutschland
Tel.: 089 23 17 16 – 0
Fax: 089 23 17 16 – 9969
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kinderschutz.de
Schlichtungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 10 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail an das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Zur Website des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung