Im Jahr 2018 haben laut Statistischem Bundesamt die Jugendämter in Deutschland rund 52.600 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durchgeführt – 14 Prozent weniger als noch im vergangenen Jahr. Erschreckend jedoch: Insgesamt 25 Prozent mehr Schutzmaßnahmen waren aufgrund körperlicher und/oder psychischer Kindesmisshandlung notwendig.
Die meisten Inobhutnahmen erfolgen aufgrund von Überforderung der Eltern. Weitere häufige Gründe sind nachwievor unbegleitete Einreisen aus dem Ausland. Anzeichen für körperliche und/oder psychische Kindesmisshandlung stehen erstmalig auf Rang drei der häufigsten Gründe für eine vorläufige Schutzmaßnahme.
Inobhutnahmen werden als vorläufige Maßnahme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen durch das Jugendamt vorgenommen.